Gerichtsurteil im Amateurfußball: Spieler hat keinen Anspruch auf Schadensersatz

Gerichtsurteil im Amateurfußball: Spieler hat keinen Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht Ellwangen entschied, dass ein Spieler nach einem Foul im Amateurfußball keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Vorfall ereignete sich während eines Spiels zwischen dem SSV Stimpfach und dem SV Brettheim im Oktober 2024.

Ein Spieler erlitt nach einem Foul einen Schienbeinbruch, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Gericht wies die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab, da kein schuldhaftes Verhalten des Beklagten festgestellt werden konnte.

Der Schiedsrichter ahndete das Foul mit einer gelben Karte. Das Gericht hörte mehrere Spieler als Zeugen, um den Vorfall zu klären.

Daniel Barthelmeß, ein Vertreter des SV Brettheim, äußerte sich erleichtert über das Urteil: „Ich bin sehr froh über diese Zurückweisung, weil es unseren Sport ein Stück weit kaputt machen würde, wenn man als Spieler für sowas verklagt wird.“

Der gefoulte Spieler bezeichnete das Foul hingegen als „brutal und rücksichtslos“. Diese unterschiedlichen Perspektiven verdeutlichen die Spannungen, die im Amateurfußball entstehen können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beobachter erwarten weitere rechtliche Schritte von beiden Seiten, während der SV Brettheim sich nun auf die kommenden Spiele konzentrieren kann.