Die Mütterrente III sorgt für eine Gleichstellung von Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, und jenen mit jüngeren Kindern in der Rentenberechnung. Ab dem 1. Januar 2027 wird diese Regelung in Kraft treten, die Auszahlung beginnt jedoch erst ab 2028.
Durch die Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate erhöht. Zuvor waren es nur 30 Monate. Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von dieser Reform profitieren.
Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf etwa 5 Milliarden Euro jährlich. Ein halber Rentenpunkt hat derzeit einen monatlichen Wert von 20,40 Euro, was bedeutet, dass Eltern pro Kind eine zusätzliche monatliche Rente erhalten können.
Wichtige Informationen:
- Die Mütterrente III wird als Teil der gesetzlichen Rente gezahlt.
- Die Rentenversicherung wird die Anpassung der Renten weitgehend automatisch vornehmen.
- Diese Reform betrifft nicht nur zukünftige Rentnerinnen und Rentner, sondern auch alle, die bereits eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen.
Die Mütterrente III baut auf zwei früheren Reformschritten auf: Mütterrente I und II, welche bereits Verbesserungen für Eltern mit Kindern brachten. Bis Mitte 2014 wurden für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rente nur bis zu 12 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.
