Rundfunkbeitrag: Millionen Bürger können sich befreien lassen

Rundfunkbeitrag: Millionen Bürger können sich befreien lassen

In Deutschland können jetzt Millionen Bürger vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie bestimmte Sozialleistungen erhalten. Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Haushalt.

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und dem Merkzeichen RF haben Anspruch auf eine Ermäßigung des Beitrags auf 6,12 Euro. Taubblinde Menschen sind sogar vollständig von der Zahlung befreit.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt auch für Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen. Diese Regelung entlastet viele Haushalte finanziell, da Rentner ohne Sozialleistungen den vollen Betrag zahlen müssen.

Wichtige Informationen zur Antragstellung:

  • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für Personen mit dem Merkzeichen RF und einem entsprechenden GdB.
  • Die Antragstellung erfolgt online beim Beitragsservice.
  • Die Befreiung gilt für drei Jahre bei unbefristeten Bescheiden.

Beamte müssen ebenfalls den Rundfunkbeitrag zahlen; jedoch ist dieser Betrag bereits in ihrer Beamtenbesoldung enthalten. Schätzungen zufolge profitieren zwischen 300.000 und 500.000 Beamte von diesem System.

Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunkbeitrag“ und ist notwendig für die Beantragung einer Ermäßigung. Empfänger von Blindenhilfe können sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellt.

Die Ermäßigung beginnt mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens RF. Für viele Betroffene bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von bis zu 146,88 Euro durch die reduzierte Beitragshöhe.